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    Entlastungsbetrag 2025: 131 € richtig nutzen

    Von CAREFINDUS Redaktion· fachlich geprüft· Zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2026
    Porträt einer älteren Frau in Schwarz-Weiß – Symbolbild
    Symbolbild

    Der Entlastungsbetrag beträgt seit 2025 131 € monatlich und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung.

    Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

    • Betreuungs- und Entlastungsangebote (z. B. Demenzbetreuung)
    • Tages- und Kurzzeitpflege
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen über anerkannte Anbieter
    • Leistungen des ambulanten Pflegedienstes (PG2–5)

    Nicht genutzte Beträge können angespart und ins Folgehalbjahr übertragen werden. Besonders bei Demenz ist der Entlastungsbetrag wertvoll.

    So kommen Sie an Ihr Geld

    Seniorin mit Rollator und Begleitung im Garten – Symbolbild
    Symbolbild

    Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt: Sie nehmen eine anerkannte Leistung in Anspruch, gehen in Vorleistung oder lassen direkt abrechnen und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Wichtig ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist – nur dann erstattet die Kasse. Ein formloser Antrag genügt; danach läuft die Erstattung, solange der Pflegegrad besteht.

    Der häufigste Fehler: Geld verfällt

    Jahr für Jahr verfallen Millionen Euro an Entlastungsbeträgen, weil Familien sie schlicht nicht nutzen. Dabei summieren sich 131 € im Monat auf über 1.572 € im Jahr. Reste aus dem laufenden Jahr können sogar noch bis 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Unser Tipp: Richten Sie sich eine feste Betreuungsleistung ein – etwa einen wöchentlichen Betreuungsdienst –, dann nutzt sich der Betrag wie von selbst.

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