Gemeinsamer Jahresbetrag: Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengefasst (ab Pflegegrad 2).
Was sich 2025 geändert hat
- Ein flexibles Budget statt zwei getrennter Töpfe
- Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen jährlich
- Keine sechsmonatige Vorpflegezeit mehr
Mehr dazu auf den Seiten Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Ein Beispiel aus dem Alltag

Die Tochter pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) und möchte zwei Wochen in den Urlaub. Für diese Zeit übernimmt ein Pflegedienst die Versorgung zu Hause (Verhinderungspflege) – bezahlt aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Bleibt davon etwas übrig, kann die Mutter später zusätzlich eine Kurzzeitpflege im Heim nutzen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Genau diese Flexibilität ist die Neuerung seit Juli 2025: ein Topf, frei aufteilbar.
So beantragen Sie die Leistung
Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt – am einfachsten, bevor die Verhinderungspflege beginnt. Wird die Pflege stundenweise (weniger als acht Stunden täglich) übernommen, wird das Pflegegeld in dieser Zeit übrigens nicht gekürzt. Den passenden Dienst für die Vertretung finden Sie über CAREFINDUS.
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