Grundpflege: Leistungen, Kosten & Anspruch

Die Grundpflege umfasst die regelmäßige Unterstützung bei den täglichen Verrichtungen und ist Kern der ambulanten Pflege.
Was zur Grundpflege gehört
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Zahnpflege, An- und Auskleiden.
- Ernährung: mundgerechte Zubereitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
- Mobilität: Aufstehen, Umlagern, Gehen, Treppensteigen.
Wer hat Anspruch?

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 über Pflegesachleistungen. Wie Sie den Pflegegrad bekommen, zeigt unsere Anleitung.
Abgrenzung zur Behandlungspflege
Medizinische Tätigkeiten wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel zählen zur Behandlungspflege (ärztlich verordnet, über die Krankenkasse). Mehr dazu auf der Seite Behandlungspflege.
So läuft ein Grundpflege-Einsatz ab
In der Praxis kommt der Pflegedienst zu festen Zeiten – morgens etwa zur Körperpflege und beim Ankleiden, abends zum Zubettgehen. Die Einsätze sind in „Leistungskomplexen" oder nach Zeit organisiert und werden in einer individuellen Pflegeplanung festgehalten. Wichtig ist die Bezugspflege: Je vertrauter die Pflegekraft, desto angenehmer ist die Körperpflege für alle Beteiligten. Was Sie bei der Auswahl beachten sollten, lesen Sie im Ratgeber zum Erstgespräch.
Grundpflege oder hauswirtschaftliche Hilfe?
Häufig verwechselt: Die Grundpflege betrifft den Körper, die hauswirtschaftliche Versorgung den Haushalt – Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche. Beides lässt sich kombinieren. Hauswirtschaftliche Leistungen können über die Pflegesachleistung oder den Entlastungsbetrag finanziert werden. Wer nur stundenweise Hilfe im Haushalt braucht, kommt oft mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat schon weit.
Zur Übersicht: Pflegedienst finden – der komplette Ratgeber.
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