Pflegegeld 2025/2026: Höhe je Pflegegrad

Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Pflegegeld-Höhe 2025/2026 je Pflegegrad
- Pflegegrad 2: 347 € / Monat
- Pflegegrad 3: 599 € / Monat
- Pflegegrad 4: 800 € / Monat
- Pflegegrad 5: 990 € / Monat
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld; hier steht der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Die Beträge wurden zum 1.1.2025 um 4,5 % erhöht und gelten 2026 unverändert weiter.
Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Wer zusätzlich einen Pflegedienst nutzt, kann Pflegegeld und Pflegesachleistung als Kombinationsleistung anteilig beziehen. Den passenden Dienst finden Sie über CAREFINDUS.
Wer bekommt das Pflegegeld – und wofür?
Ausgezahlt wird das Pflegegeld an die pflegebedürftige Person selbst. Sie darf frei darüber verfügen und es zum Beispiel an pflegende Angehörige weitergeben – als Anerkennung für deren Einsatz. Es ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Eine Bedingung gibt es aber: Ab Pflegegrad 2 müssen Pflegebedürftige, die nur Pflegegeld beziehen, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI abrufen (bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich). Wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.
Ein Rechenbeispiel zur Kombination
Pflegt die Tochter ihren Vater (Pflegegrad 3) überwiegend selbst, nimmt aber zweimal pro Woche einen Pflegedienst dazu, der etwa 40 Prozent des Sachleistungsbudgets ausschöpft, bleiben 60 Prozent des Pflegegelds erhalten – rund 359 € im Monat. So lohnt sich professionelle Unterstützung, ohne dass das Pflegegeld komplett wegfällt.
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Die kräftige Erhöhung um 4,5 Prozent kam zum 1. Januar 2025; für 2026 bleiben die Beträge unverändert. Die nächste reguläre Anpassung ist erst wieder in Folgejahren vorgesehen.
Zur Übersicht: Pflegedienst finden – der komplette Ratgeber.
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