Pflegesachleistung 2025/2026: Beträge & Anspruch

Die Pflegesachleistung finanziert die Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Sie steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und wird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Pflegesachleistung 2025/2026 je Pflegegrad
- Pflegegrad 2: 796 € / Monat
- Pflegegrad 3: 1.497 € / Monat
- Pflegegrad 4: 1.859 € / Monat
- Pflegegrad 5: 2.299 € / Monat
Kombination mit Pflegegeld

Nutzen Sie die Sachleistung nicht voll aus, erhalten Sie anteilig Pflegegeld (Kombinationsleistung). Welche Leistungen ein Dienst übernimmt, zeigt der Ratgeber Grundpflege.
Wie wird abgerechnet?
Der Pflegedienst rechnet die Sachleistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Abgerechnet wird über sogenannte Leistungskomplexe (feste Pakete wie „kleine Morgentoilette") oder nach Zeit. Sie erhalten eine monatliche Aufstellung und sehen genau, was geleistet und was abgerechnet wurde. Bleibt das Budget ungenutzt, verfällt der Rest am Monatsende – es lässt sich nicht ansparen.
Was, wenn die Sachleistung nicht reicht?
Reicht das Budget des Pflegegrads für den tatsächlichen Bedarf nicht, gibt es mehrere Wege: den Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuung nutzen, bei dauerhaft höherem Bedarf einen höheren Pflegegrad beantragen oder den verbleibenden Eigenanteil privat tragen. Ein Anbietervergleich über CAREFINDUS hilft, das Budget optimal auszuschöpfen.
Zur Übersicht: Pflegedienst finden – der komplette Ratgeber.
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