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    Ambulante Pflege: Was zahlt die Pflegekasse?

    Von CAREFINDUS Redaktion· fachlich geprüft· Zuletzt aktualisiert: 30. April 2026
    Pflegekraft strickt mit zwei Seniorinnen – Symbolbild
    Symbolbild

    Bei der ambulanten Pflege wird zu Hause gepflegt. Die Pflegekasse beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad.

    Die wichtigsten Leistungen

    • Pflegegeld: für die Pflege durch Angehörige.
    • Pflegesachleistungen: für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
    • Entlastungsbetrag: monatlich für Betreuungs- und Entlastungsangebote.

    Kombinationsleistung

    Zwei Seniorinnen im Gespräch – Symbolbild
    Symbolbild

    Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich kombinieren, wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam pflegen.

    Den Pflegegrad sichern

    Voraussetzung ist der passende Pflegegrad – siehe Pflegegrad beantragen. Mehr zu konkreten Beträgen unter Pflegedienst-Kosten.

    Kombinationsleistung – ein Rechenbeispiel

    Angenommen, Ihr Angehöriger hat Pflegegrad 3. Die volle Pflegesachleistung beträgt 1.497 € im Monat, das volle Pflegegeld 599 €. Wird der Pflegedienst nur zu 60 Prozent ausgeschöpft, bleiben 40 Prozent des Pflegegelds übrig – rund 240 €. So lassen sich professionelle Pflege und die Hilfe von Angehörigen sinnvoll verbinden. Diese „Kombinationsleistung" rechnet die Pflegekasse automatisch ab.

    Diese Leistungen kommen oben drauf

    Zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung gibt es den Entlastungsbetrag (131 €/Monat), den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 €/Jahr) und die Pflegehilfsmittel-Pauschale. Ein Überblick über alle Töpfe steht im Ratgeber Pflegehilfsmittel & Zuschüsse.

    Zur Übersicht: Pflegedienst finden – der komplette Ratgeber.

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