Ambulante Pflege: Was zahlt die Pflegekasse?

Bei der ambulanten Pflege wird zu Hause gepflegt. Die Pflegekasse beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad.
Die wichtigsten Leistungen
- Pflegegeld: für die Pflege durch Angehörige.
- Pflegesachleistungen: für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
- Entlastungsbetrag: monatlich für Betreuungs- und Entlastungsangebote.
Kombinationsleistung

Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich kombinieren, wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam pflegen.
Den Pflegegrad sichern
Voraussetzung ist der passende Pflegegrad – siehe Pflegegrad beantragen. Mehr zu konkreten Beträgen unter Pflegedienst-Kosten.
Kombinationsleistung – ein Rechenbeispiel
Angenommen, Ihr Angehöriger hat Pflegegrad 3. Die volle Pflegesachleistung beträgt 1.497 € im Monat, das volle Pflegegeld 599 €. Wird der Pflegedienst nur zu 60 Prozent ausgeschöpft, bleiben 40 Prozent des Pflegegelds übrig – rund 240 €. So lassen sich professionelle Pflege und die Hilfe von Angehörigen sinnvoll verbinden. Diese „Kombinationsleistung" rechnet die Pflegekasse automatisch ab.
Diese Leistungen kommen oben drauf
Zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung gibt es den Entlastungsbetrag (131 €/Monat), den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 €/Jahr) und die Pflegehilfsmittel-Pauschale. Ein Überblick über alle Töpfe steht im Ratgeber Pflegehilfsmittel & Zuschüsse.
Zur Übersicht: Pflegedienst finden – der komplette Ratgeber.
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