Pflegedienst-Kosten: Was übernimmt die Kasse?

Die Kosten eines Pflegedienstes richten sich nach den erbrachten Leistungen (Leistungskomplexe oder Zeit) und dem Pflegegrad.
So setzen sich die Kosten zusammen
Abgerechnet wird über Leistungskomplexe oder nach Zeit. Die Pflegekasse übernimmt bis zur Höhe der Pflegesachleistung des jeweiligen Pflegegrads; darüber hinaus entsteht Eigenbeteiligung.
Was die Kasse beiträgt

Je höher der Pflegegrad, desto höher der Sachleistungsbetrag. Grundlagen dazu in Was zahlt die Pflegekasse? und Pflegegrad beantragen.
Ein Rechenbeispiel
Ein Beispiel macht es greifbar: Bei Pflegegrad 3 trägt die Pflegekasse ambulante Pflege bis zu 1.497 € im Monat. Kostet der Pflegedienst 1.700 €, sind die Leistungen vollständig gedeckt. Liegen die Kosten höher – etwa 1.700 € bei nur 796 € Budget in Pflegegrad 2 –, zahlen Sie die Differenz als Eigenanteil. Genau deshalb lohnt der Vergleich mehrerer Anbieter.
So senken Sie den Eigenanteil
Mehrere Hebel helfen: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für Betreuungsleistungen, prüfen Sie Anspruch auf hauswirtschaftliche Hilfe und beantragen Sie bei steigendem Bedarf einen höheren Pflegegrad. Auch ein Anbietervergleich kann mehrere Hundert Euro im Jahr ausmachen.
Kosten vergleichen
Über CAREFINDUS erhalten Sie Angebote mehrerer Pflegedienste und können in Ruhe vergleichen – kostenlos und unverbindlich.
Zur Übersicht: Pflegedienst finden – der komplette Ratgeber.
Jetzt kostenlose Pflegeanfrage starten oder mehr zur Pflegedienst-Suche erfahren.